Lehrbetrieb werden
Die Reihenfolge entscheidet, ob Sie im August jemanden haben.
Viele Betriebe entscheiden im Frühling, dass sie ausbilden wollen – und stellen dann fest, dass vor der ersten Lehrstelle eine Bewilligung, eine Qualifikation und ein Betriebsbesuch stehen. Wer die Reihenfolge kennt, verliert kein Lehrjahr.
Ohne Bildungsbewilligung geht nichts.
Lernende ausbilden darf nur ein Betrieb mit einer Bildungsbewilligung des kantonalen Berufsbildungsamts, und zwar für jeden Beruf einzeln. Geprüft wird nicht auf dem Papier allein.
- Eine verantwortliche Fachperson
- Der Betrieb bestimmt eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner, die oder der fachlich und pädagogisch qualifiziert ist. Sie ist danach die Ansprechperson für Amt, Lehraufsicht, Schule und Prüfungskommission.
- Arbeit, an der sich lernen lässt
- Der Betrieb muss die Handlungskompetenzen des Bildungsplans tatsächlich abdecken können – mit den Aufträgen, die er hat, und mit der Infrastruktur, die vorhanden ist. Fehlt ein Bereich, ist ein Lehrbetriebsverbund der übliche Weg.
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Für Jugendliche gelten in vielen Berufen begleitende Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Sie sind Teil des Gesuchs und werden beim Besuch angeschaut.
- Ein Besuch im Betrieb
- Eine Berufsinspektorin oder eine beauftragte Fachperson kommt vorbei und prüft vor Ort, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Erst danach wird die Bewilligung erteilt.
Was eine Berufsbildnerin mitbringen muss.
Die Anforderungen sind schweizweit gleich aufgebaut. Einzelne Berufe verlangen in ihrer Bildungsverordnung zusätzlich eine Berufs- oder höhere Fachprüfung.
- Fachlich: Abschluss im Beruf
- Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Beruf, in dem ausgebildet werden soll, oder eine vergleichbare Qualifikation.
- Fachlich: zwei Jahre Praxis
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Beruf. Wer eben erst abgeschlossen hat, kann noch nicht selbst ausbilden.
- Pädagogisch: der Kurs
- Der Kurs für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner umfasst 40 Kursstunden und schliesst mit einem Kursausweis ab. Dieser gilt lebenslang und wird in allen Kantonen anerkannt.
- Oder das Diplom
- Alternativ die Bildung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner mit 100 Lernstunden und Qualifikationsverfahren, die zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom führt. Rechtlich sind beide Wege gleichwertig.
In dieser Reihenfolge, nicht in einer anderen.
Der häufigste Fehler ist, zuerst eine Lehrstelle auszuschreiben. Ohne Bewilligung kann der Lehrvertrag nicht genehmigt werden – und die Zusage an eine Jugendliche steht schon im Raum.
- 1. Beruf und Bildungsplan lesen
- Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan Ihres Berufs sagen, welche Handlungskompetenzen der Betrieb abdecken muss und welche fachlichen Anforderungen für die Berufsbildnerin gelten.
- 2. Berufsbildnerin bestimmen und anmelden
- Wer im Betrieb übernimmt es, und hat diese Person den Kurs? Wenn nicht: Kursplätze sind saisonal knapp, das gehört an den Anfang und nicht an den Schluss.
- 3. Gesuch einreichen
- Gesuch um Bildungsbewilligung beim kantonalen Berufsbildungsamt, mit den Angaben zur verantwortlichen Person, den Nachweisen und je nach Beruf der Deklaration zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
- 4. Betriebsbesuch abwarten
- Der Termin richtet sich nach dem Kanton. Planen Sie in Monaten, nicht in Wochen, und rechnen Sie diese Zeit vom gewünschten Lehrbeginn zurück.
- 5. Erst dann ausschreiben
- Mit der Bewilligung schreiben Sie die Lehrstelle aus, führen Schnupperlehren durch und schliessen den Lehrvertrag, den der Kanton genehmigt.
Die Bewilligung ist die Erlaubnis, nicht die Ausbildung.
Mit der Bewilligung in der Schublade beginnt die eigentliche Arbeit: den Bildungsplan in Aufträge übersetzen, die es in Ihrem Betrieb wirklich gibt. Festlegen, wer welche Handlungskompetenz zeigt. Und entscheiden, was in den ersten vier Wochen passiert, damit eine Sechzehnjährige nicht drei Wochen lang zuschaut.
Das ist der Teil, für den es kein Formular gibt – und der darüber entscheidet, ob die Lehre gelingt.
Ein Betrieb wird nicht mit der Bewilligung zum Lehrbetrieb, sondern mit dem ersten Auftrag, den er bewusst weitergibt.
Häufige Fragen zum Einstieg.
- Wie lange dauert es, bis die Bewilligung da ist?
- Das ist kantonal unterschiedlich und hängt am Terminkalender der Berufsinspektion. Erfahrungsgemäss planen Sie besser mit Monaten als mit Wochen; wer im August starten will, beginnt nicht im Mai.
- Dürfen wir eine Lehrstelle ausschreiben, bevor die Bewilligung vorliegt?
- In der Regel nicht. Mehrere Kantone halten ausdrücklich fest, dass vor der Erteilung weder Lehrstellen ausgeschrieben noch Lehrverträge genehmigt werden. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Amt nach, bevor Sie inserieren.
- Wir können nicht alle Bereiche abdecken. Geht das trotzdem?
- Ja, über einen Lehrbetriebsverbund. Mehrere Betriebe teilen sich die Ausbildung, ein Leitbetrieb trägt die Verantwortung. Das ist ein eingespielter Weg, gerade für kleine Betriebe.
- Wie viele Lernende dürfen wir ausbilden?
- Das Verhältnis von Fachkräften zu Lernenden regelt die Bildungsverordnung Ihres Berufs. Es unterscheidet sich stark, deshalb steht die Zahl dort und nicht hier.
- Zählt ein Kursausweis aus einem anderen Kanton?
- Ja. Der Kursausweis eines anerkannten Kurses für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner gilt lebenslang und wird in allen Kantonen anerkannt.
Woher die Angaben stammen.
- berufsbildung.ch: Berufsbildnerin oder Berufsbildner werden
- Kanton Zürich: Bildungsbewilligungen für Betriebe beantragen
- Kanton Luzern: Informationen für Lehrbetriebe
Verbindlich ist immer die Bildungsverordnung Ihres Berufs und die Auskunft Ihres kantonalen Berufsbildungsamts. Dieser Beitrag ordnet ein, er ersetzt keine Rechtsauskunft.
Die erste Lehre ist die, bei der man am meisten lernt.
LEHRWERK übersetzt den Bildungsplan in Themen und Aufträge aus Ihrem Betrieb – damit Sie nicht bei null anfangen, wenn im August jemand vor Ihnen steht.
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