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Datenschutz

Was wir mit Ihren Daten tun – und was nicht.

Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt, dass Sie verstehen, wer Ihre Daten bearbeitet, wozu und auf welcher Grundlage. Diese Erklärung gilt für die Website und für die Plattform LEHRWERK.

01Verantwortlich

Wer Ihre Daten bearbeitet.

Verantwortlich im Sinn von Art. 5 lit. j DSG ist, wer über Zweck und Mittel der Bearbeitung entscheidet.

Für diese Website, für Anfragen und für die Abrechnung mit Lehrbetrieben ist Mein Lehrwerk Eric verantwortlich.

Für die Inhalte, die ein Lehrbetrieb in LEHRWERK festhält – Themen, Aufgaben, Rückmeldungen, Nachweise, Nachrichten, Portfolio –, ist der Lehrbetrieb verantwortlich. Wir bearbeiten diese Daten als Auftragsbearbeiterin nach Art. 9 DSG, nach Weisung des Betriebs und im Rahmen des Nutzungsvertrags.

Ein Datenschutzberater nach Art. 10 DSG ist nicht bestellt. Das Gesetz verlangt das für ein Einzelunternehmen dieses Zuschnitts nicht. Anfragen zum Datenschutz gehen an dieselbe Stelle wie alle anderen.

Verantwortliche
Mein Lehrwerk Eric, Einzelunternehmen
Vertreten durch
Ivan Eric, Inhaber
Adresse
Zihl 2a, 6204 Sempach, Schweiz
UID
CHE-144.540.265
02Geltung

Für wen diese Erklärung gilt.

Sie gilt für den Besuch von https://meinlehrwerk.ch, für das Portal https://portal.meinlehrwerk.ch und für den Schriftverkehr mit uns, unabhängig davon, ob Sie Berufsbildnerin, Inhaber eines Lehrbetriebs oder eine lernende Person sind.

Sie gilt nicht für Websites Dritter, auf die wir nur verweisen. Deren Bearbeitung richtet sich nach deren eigenen Erklärungen.

Wo das europäische Datenschutzrecht ausnahmsweise anwendbar wäre – etwa weil eine betroffene Person in der EU ist und wir ihr gezielt Waren oder Dienstleistungen anbieten –, beachten wir zusätzlich die Grundsätze der DSGVO. Unser Angebot richtet sich an Lehrbetriebe in der Schweiz.

03Daten

Welche Personendaten wir bearbeiten.

Personendaten sind alle Angaben, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren Person zuordnen lassen (Art. 5 lit. a DSG). Wir bearbeiten nur, was der jeweilige Zweck verlangt.

Besondere Personendaten im Sinn von Art. 5 lit. c DSG – etwa Gesundheitsdaten oder Daten über administrative oder strafrechtliche Verfolgungen – verlangen wir nicht. Legt ein Betrieb solche Angaben von sich aus in einer Aufgabe oder einem Nachweis ab, bleiben sie unter seiner Verantwortung. Wir fordern sie nicht an und werten sie nicht gesondert aus.

Website
Technische Protokolldaten, soweit der Hosting-Dienst sie erzeugt: gekürzte oder volle IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse, Referrer, Browser und Gerät. Dazu die von Ihnen gesetzte Einwilligungsstufe und, falls vorhanden, ein Zugangsmerkmal.
Kontakt
Name, E-Mail-Adresse, Inhalt der Nachricht, Beruf, Anzahl Lernender und Anlass, soweit Sie uns das schreiben. Nichts davon ist Pflicht, ausser der Adresse, an die wir antworten können.
Lehrbetrieb
Firmenname, Adresse, UID soweit angegeben, Ansprechperson, E-Mail oder Benutzernummer, gewählte Tarifstufe, Rechnungsadresse und Zahlungsstatus.
Lernende
Name, Lehrjahr, Beruf, Benutzername, zugewiesene Personen im Betrieb. Keine E-Mail-Adresse, wenn der Zugang über die Login-Karte erfolgt.
Ausbildung
Themen, Aufgaben, erledigte Arbeit, Rückmeldungen, Nachweise (häufig ein Foto), Tagesrückblick, Nachrichten, Termine, Ausbildungspfad, Portfolio, freiwillige Übungen (Quiz, Karten, Situations-Check) und kurze Tonaufnahmen, wenn jemand etwas zeigen und erklären will.
Technik
Anmeldedaten, Sitzungsmerkmale, gewählte Sprache, Gerätetyp soweit für den Betrieb nötig. Keine Kreditkartendaten. Video nehmen wir nicht auf.
04Zweck

Wozu wir die Daten brauchen – und auf welcher Grundlage.

Das DSG erlaubt die Bearbeitung, wenn sie rechtmässig ist, der Zweck erkennbar bleibt und der Grundsatz von Treu und Glauben gewahrt ist (Art. 6 und 31 DSG). Im Einzelnen:

Vertrag
Einrichtung und Betrieb von LEHRWERK, Zugang, Support, Rechnung, Anpassung des Tarifs an die Zahl aktiver Lernender. Grundlage ist der Vertrag mit dem Lehrbetrieb und seine vorvertragliche Anbahnung.
Gesetz
Buchführung und Aufbewahrung nach OR 957 ff., namentlich OR 958f (zehn Jahre), und – soweit anwendbar – das Mehrwertsteuergesetz. Auskunft gegenüber Behörden, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht.
Überwiegendes Interesse
Sicherheit der Plattform, Missbrauchs- und Fehlersuche, Durchsetzung von Ansprüchen, Verbesserung der Funktionen anhand anonymisierter oder aggregierter Vorgänge. Keine Werbung an Dritte, kein Verkauf von Adressen.
Einwilligung
Messung der Seitenaufrufe nur, wenn Sie «Einverstanden» gewählt haben. Die Einwilligung können Sie jederzeit zurückziehen. Was bis dahin rechtmässig bearbeitet wurde, bleibt rechtmässig.
Weisung des Betriebs
Alles, was Lernende und Berufsbildner in LEHRWERK festhalten, bearbeiten wir im Auftrag des Lehrbetriebs. Die Rechtsgrundlage gegenüber der lernenden Person liegt beim Betrieb – in der Regel im Lehrverhältnis und im Bildungsauftrag.
05Empfänger

Wer ausser uns etwas sieht.

Wir verkaufen keine Personendaten und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter.

Im Produkt sehen Betrieb und zugewiesene Personen denselben Faden: Aufgaben, Rückmeldungen, Nachweise. Das ist der Zweck von LEHRWERK, nicht eine Weitergabe nach aussen.

Technische Dienstleister – Hosting, Speicherung, E-Mail, allenfalls Zahlungsverkehr der Bank – sehen Daten nur, soweit ihr Auftrag das verlangt. Mit Auftragsbearbeitern schliessen wir Verträge nach Art. 9 DSG.

Behörden und Gerichte erhalten Daten, wenn eine gesetzliche Pflicht oder eine Verfügung uns dazu anhält. Eine freiwillige Meldung an Dritte, etwa an die Berufsfachschule oder an eine Organisation der Arbeitswelt, machen wir nicht. Das entscheidet der Betrieb.

06Ort

Wo die Daten liegen – und wann sie die Schweiz verlassen.

Bekanntgabe ins Ausland ist nur zulässig, wenn der Bundesrat ein angemessenes Schutzniveau feststellt oder geeignete Garantien vorliegen (Art. 16 und 17 DSG).

Die Anwendungsdaten von LEHRWERK – Themen, Aufgaben, Rückmeldungen, Nachweise, Portfolio – liegen auf Servern in der Schweiz.

Die Auslieferung dieser Website und der Versand von E-Mails können über Infrastruktur in der Schweiz, im EWR oder, ausnahmsweise, in einem weiteren Staat laufen. Staaten mit angemessenem Schutzniveau führt der Bundesrat in Anhang 1 der Datenschutzverordnung. Fehlt dieses Niveau, stützen wir uns auf Standardvertragsklauseln oder eine andere Garantie nach Art. 16 Abs. 2 DSG.

Eine Speicherung in den Vereinigten Staaten kommt für die Kernakten der Ausbildung nicht in Betracht. Sollte ein Hilfsdienst dort Daten sehen – etwa eine Zustellbestätigung einer E-Mail –, geschieht das nur unter den genannten Garantien.

07Cookies

Was dieses Gerät speichert.

Kein Werbemittel, kein Zähler von Dritten. Was gesetzt wird, dient dem Betrieb der Seite oder Ihrer ausdrücklichen Wahl.

Die Website setzt das Merkmal lw_einwilligung. Es speichert, was Sie am unteren Rand gewählt haben: nur das Lesezeichen oder das Einverständnis zur Messung. Es gilt ein Jahr, bleibt auf diesem Gerät, trägt SameSite=Lax und geht an niemanden sonst. Ergänzend kann derselbe Stand im lokalen Speicher des Browsers liegen.

«Nur merken» heisst: wir fragen nicht wieder. Es wird nicht gezählt, wie oft eine Seite gelesen wird. «Einverstanden» heisst: sobald ein Zähler angeschlossen ist, darf er Seitenaufrufe erfassen. Ohne diese Wahl lädt kein solches Skript. Derzeit ist kein Messdienst angeschlossen.

Das Portal kann die gewählte Sprache als Cookie speichern, wenn Sie mit dem Parameter sprache dorthin wechseln. Auch das ist ein technisches Merkmal, kein Profil.

Die Wahl ändern Sie jederzeit über «Lesezeichen» im Fuss dieser Seite. In den Browsereinstellungen können Sie Cookies löschen; dann fragen wir beim nächsten Besuch erneut.

08KI

Künstliche Intelligenz im Hintergrund.

LEHRWERK kann beim Formulieren und Vorschlagen helfen – etwa bei einer Aufgabe, einer Erklärung oder einer Karteikarte. Entschieden wird im Betrieb. Die KI bewertet niemanden, vergibt keine Note und erstellt keine Rangliste.

Es finden keine automatisierten Einzelentscheidungen statt, die für Sie mit einer Rechtsfolge oder einer erheblichen Beeinträchtigung verbunden wären (Art. 21 DSG). Ein Qualifikationsverfahren, eine Versetzung oder eine Auflösung des Lehrverhältnisses löst LEHRWERK nicht aus.

Eingaben, die Sie einer Hilfsfunktion anvertrauen, werden nur so weit verarbeitet, wie es der Vorschlag braucht. Sie werden nicht verwendet, um ein fremdes Modell mit Ihren Ausbildungsakten zu trainieren, soweit wir das vertraglich und technisch verhindern können.

Profiling im Sinn von Art. 5 lit. f DSG – die automatisierte Bewertung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit – betreiben wir nicht.

09Dauer

Wie lange wir Daten behalten.

Wir speichern Personendaten nur so lange, wie es der Zweck oder das Gesetz verlangt, und löschen oder anonymisieren sie danach.

Anfragen
Bis die Sache erledigt ist, danach in der Regel zwölf Monate. Länger nur, wenn daraus ein Vertrag oder eine Streitigkeit wird.
Vertrag und Rechnung
Zehn Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Buchung fiel (OR 958f). Das gilt für Geschäftsunterlagen, nicht für jedes Foto im Portfolio.
Konto im Portal
Solange der Lehrbetrieb LEHRWERK nutzt. Nach dem Ende des Vertrags exportieren wir auf Verlangen, was der Betrieb oder die lernende Person mitnehmen will, und löschen den Bestand in einer angemessenen Frist – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrung.
Portfolio
Gehört am Ende der Lehre der lernenden Person. Sie kann es als Link oder Dokument mitnehmen. Was der Betrieb danach noch braucht, entscheidet er.
Protokolle
Nur so lange, wie Betrieb und Sicherheit es brauchen, in der Regel wenige Wochen.
Einwilligung
Ein Jahr, oder bis Sie die Wahl ändern oder das Merkmal löschen.
10Sicherheit

Wie wir die Daten schützen.

Art. 8 DSG verlangt angemessene technische und organisatorische Massnahmen. Dazu gehören Zugangskontrolle, Übertragung über verschlüsselte Verbindungen, getrennte Mandanten der Betriebe und eine Beschränkung der Berechtigungen auf das, was jemand in seiner Rolle braucht.

Lernende melden sich mit der Login-Karte an: Benutzername, Kennwort, QR-Code. Der Betrieb kann eine Karte in einer Minute neu ausstellen. Das ersetzt kein E-Mail-Konto und hält die Daten im Betrieb.

Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Wer ein Passwort weitergibt oder eine Karte aus der Hand gibt, öffnet den Zugang. Bei einem Datenverlust, der voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit führt, benachrichtigen wir die betroffenen Personen und den EDÖB, soweit Art. 24 DSG das verlangt.

11Rechte

Was Sie verlangen können.

Das DSG gibt jeder betroffenen Person Rechte. Wir erfüllen sie innert 30 Tagen (Art. 25 Abs. 7 DSG). Die Auskunft ist in der Regel unentgeltlich.

Richtet sich Ihr Begehren auf Daten, die ein Lehrbetrieb in LEHRWERK führt, wenden Sie sich zuerst an den Betrieb. Er ist verantwortlich. Wir helfen ihm bei der Herausgabe, Berichtigung oder Löschung.

  • Auskunft, ob wir Personendaten über Sie bearbeiten, und wenn ja, welche (Art. 25 DSG).
  • Berichtigung unrichtiger Daten und Vervollständigung unvollständiger.
  • Herausgabe Ihrer Daten in einem gängigen elektronischen Format oder Übertragung an eine andere Verantwortliche, soweit die Bearbeitung automatisiert erfolgt und Sie die Daten bekanntgegeben haben oder sie aus der Erfüllung eines Vertrags stammen (Art. 28 DSG).
  • Löschung oder Einschränkung, soweit kein gesetzlicher Aufbewahrungsgrund und kein überwiegendes Interesse entgegenstehen.
  • Widerspruch gegen eine Bearbeitung, die sich auf ein überwiegendes Interesse stützt, und Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.
  • Beschwerde beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Feldeggweg 1, 3003 Bern.
12Lernende

Wenn die betroffene Person eine lernende ist.

Viele Nutzerinnen und Nutzer von LEHRWERK sind jugendlich. Das Lehrverhältnis gibt dem Betrieb das Recht und die Pflicht, die Ausbildung zu führen – nicht uns das Recht, die Person werblich anzusprechen.

Wir nutzen Daten Lernender nicht für Werbung, nicht für ein Ranking und nicht für eine Note. Es gibt keine Rangliste und keine Punkte, die jemand ausserhalb des Betriebs sieht.

Fotos und Tonaufnahmen dienen dem Nachweis gegenüber dem Betrieb: Auftrag, ausführen, zeigen, Rückmeldung. Sie sind Ausbildungsakten, keine Veröffentlichung. Ein Teilen nach aussen – etwa ein Portfolio-Link nach der Lehre – entscheidet die lernende Person.

Ist die lernende Person minderjährig, handelt für datenschutzrechtliche Begehren gegen uns in der Regel die gesetzliche Vertretung, soweit das Zivilrecht das vorsieht. Gegenüber dem Lehrbetrieb gelten die Regeln des Lehrvertrags und der Berufsbildung.

13Änderungen

Wenn sich diese Erklärung ändert.

Wir passen diesen Text an, wenn sich das Gesetz, unser Angebot oder die technische Bearbeitung ändert. Es gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Bearbeitung auf dieser Seite steht.

Eine wesentliche Änderung – etwa ein neuer Empfänger im Ausland oder ein Messdienst – weisen wir hier aus. Die Einwilligung zur Messung holen wir in dem Fall neu ein, soweit das Gesetz das verlangt.

Stand: 13. September 2026. Grundlage ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 25. September 2020, in Kraft seit 1. September 2023, sowie die dazugehörige Verordnung (DSV).