Bildungsbericht
Der Bildungsbericht ist Pflicht. Er muss nur nicht weh tun.
Zweimal im Jahr setzt sich ein Berufsbildner mit seiner lernenden Person hin und hält fest, wo sie steht. Das ist keine Bürokratie, sondern das einzige Gespräch im Jahr, das garantiert stattfindet. Ob es etwas bringt, entscheidet sich in den Monaten davor.
Was verlangt wird, und von wem.
Die Grundlage steht im Berufsbildungsgesetz, die Ausführung in der Bildungsverordnung des jeweiligen Berufs.
- Am Ende jedes Semesters
- Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner hält den Bildungsstand der lernenden Person schriftlich fest und bespricht ihn mit ihr. Zweimal pro Lehrjahr, nicht einmal.
- Auf drei Grundlagen gestützt
- Die Leistungen in der beruflichen Praxis, dazu Rückmeldungen aus der Berufsfachschule und aus den überbetrieblichen Kursen. Der Betrieb urteilt also nicht nur über das, was er selbst sieht.
- Massnahmen mit Frist
- Wo Ziele nicht erreicht sind, werden Massnahmen vereinbart und Fristen gesetzt. Entscheide und Massnahmen werden schriftlich festgehalten – ein mündliches «streng dich an» genügt der Verordnung nicht.
- Nachkontrolle im nächsten Bericht
- Nach Ablauf der Frist prüft der Betrieb, ob die Massnahme gewirkt hat, und hält den Befund im nächsten Bildungsbericht fest. Der Bericht ist damit kein Einzelblatt, sondern eine Kette.
Wenn die Ziele trotz Massnahmen nicht erreicht werden.
Dann endet die interne Zuständigkeit. Die Bildungsverordnung verlangt, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner dies den Vertragsparteien und der kantonalen Behörde schriftlich mitteilt. Vertragsparteien sind der Betrieb, die lernende Person und bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung.
Das klingt hart, ist aber der Schutz für alle Beteiligten. Ein Lehrverhältnis, das im dritten Jahr scheitert, hat fast immer im ersten begonnen zu scheitern – nur hat es niemand aufgeschrieben.
Der Bildungsbericht ist das einzige Dokument, das belegt, dass ein Betrieb rechtzeitig hingeschaut hat.
Eine halbe Stunde, in dieser Reihenfolge.
Ein Bildungsbericht dauert nicht lange, wenn die Reihenfolge stimmt. Wer mit der eigenen Beurteilung anfängt, führt ein Monologgespräch.
- Vorher: die Selbstbeurteilung
- Die lernende Person füllt ihren Teil vor dem Termin aus. Wer sich zuerst selbst einschätzt, hört danach anders zu.
- Zuerst sie, dann Sie
- Sie lassen erklären, wie sie das Halbjahr sieht, bevor Sie Ihre Sicht danebenlegen. Die interessanten Stellen sind die, wo beide Einschätzungen auseinandergehen.
- Zwei Massnahmen, nicht sieben
- Mehr als zwei Vorsätze merkt sich niemand. Beide mit einem Datum, an dem Sie nachschauen.
- Die Schule gehört dazu
- Noten aus der Berufsfachschule und Rückmeldungen aus den überbetrieblichen Kursen liegen auf dem Tisch. Sonst führen Betrieb und Schule zwei Gespräche über dieselbe Person, die nichts voneinander wissen.
Warum der Bericht so oft schwerfällt.
Nicht das Formular ist das Problem. Sondern die Frage, was in den letzten sechs Monaten eigentlich passiert ist. Wer das aus dem Gedächtnis beantworten muss, erinnert sich an die letzten zwei Wochen und an einen Fehler vom Frühling.
Betriebe, die laufend kurze Rückmeldungen festhalten, füllen den Bildungsbericht in zwanzig Minuten aus. Nicht weil sie disziplinierter sind, sondern weil sie nichts zu rekonstruieren haben.
Häufige Fragen zum Bildungsbericht.
- Wie oft ist der Bildungsbericht Pflicht?
- Mindestens einmal pro Semester, also zweimal im Lehrjahr. Die Bildungsverordnung des Berufs formuliert es meist als «am Ende jedes Semesters».
- Gibt es eine vorgeschriebene Vorlage?
- Keine schweizweit einheitliche. Viele Organisationen der Arbeitswelt und Kantone geben eigene Formulare heraus, daneben gibt es das verbreitete Formular des SDBB. Wichtig ist nicht das Blatt, sondern dass Bildungsstand, Massnahmen und Fristen schriftlich festgehalten sind.
- Wer unterschreibt?
- In der Praxis die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner und die lernende Person, bei Minderjährigen zusätzlich die gesetzliche Vertretung. Die genaue Regelung steht auf dem Formular Ihres Kantons oder Ihrer Organisation der Arbeitswelt.
- Ersetzt der Bildungsbericht die Lerndokumentation?
- Nein, sie hängen zusammen. Die lernende Person führt die Lerndokumentation, der Betrieb stützt den Bildungsbericht unter anderem darauf. Zwei Dokumente mit zwei Aufgaben.
- Was, wenn wir einen Termin verpassen?
- Nachholen, so früh wie möglich, und im Bericht offen festhalten, für welchen Zeitraum er gilt. Die Lehraufsicht des Kantons schaut bei Betriebsbesuchen darauf, ob Berichte vorliegen.
Woher die Angaben stammen.
- Berufsbildungsgesetz (BBG), Art. 20: Überprüfung des Lernerfolgs
- Bildungsverordnungen, Artikel zum Bildungsbericht (Beispiel einer geltenden Verordnung)
- berufsbildung.ch: Bildungsbericht
Verbindlich ist immer die Bildungsverordnung Ihres Berufs und die Auskunft Ihres kantonalen Berufsbildungsamts. Dieser Beitrag ordnet ein, er ersetzt keine Rechtsauskunft.
Der Bericht schreibt sich leichter, wenn das Halbjahr aufgeschrieben ist.
In LEHRWERK sammeln sich Themen, Aufgaben und kurze Rückmeldungen über das ganze Semester. Für den Bildungsbericht lesen Sie nach, statt sich zu erinnern.
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